„Daß der Zweck des Staates das allgemeine Interesse als solches und darin als ihrer Substanz die Erhaltung der besonderen Interessen ist, ist […] seine abstrakte Wirklichkeit oder Substantialität“. (p. 227, §270) #Hegel #Staat
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse; herausgegeben von Helmut Reichelt. Frankfurt/M., Berlin, Wien: Ullstein 1972.