„Endlich enthält das disjunktive Urteil ein Verhältnis zweener, oder mehrerer Sätze gegen einander, aber nicht der Abfolge, sondern der logischen Entgegensetzung, so fern die Sphäre des einen die des anderen ausschließt“.
Kant, Immanuel, Critik der reinen Vernunft, Riga 1781, p. 74