Rousseau: Regierung

„Was ist also die Regierung? Eine Zwischenkörperschaft, die die gegenseitige Verbindung zwischen den Untertanen und dem Souverän herstellt, und die mit dem Vollzug der Gesetze und der Aufrechterhaltung der bürgerlichen und politischen Freiheit beauftragt ist.

Die Mitglieder dieser Körperschaft heißen Minister (magistrats) oder Könige (rois), d.h. Gouverneure. Die ganze Körperschaft trägt den Namen Fürst [i.e. prince].“ (p. 118) #Rousseau #Regierung

Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.