„Die Gesellschaftsordnung ist ein heiliges Recht, das die Grundlage für alle anderen Rechte ist. Diese Ordnung entspricht aber nicht der Natur. Sie ist durch Vereinbarungen begründet.“ (p. 62) #Rousseau #Gesellschaftsordnung
Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.