„Richtig verstanden, lassen sich diese Bedingungen auf eine einzige zurückführen: die vollständige Überäußerung eines jeden Mitglieds mit all seinen Rechten an die Gemeinschaft. Wenn sich nämlich erstens jeder ganz übereignet, ist die Bedingung für alle gleich; niemand hat ein Interesse, sie für die anderen drückend zu machen.“ (p. 73) #Rousseau #Gemeinschaft
Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.