„Man braucht sie [i. e. die ganze Nation] um so weniger zusammenzurufen, wenn es nicht sicher ist, daß ihr Beschluß auch der Ausdruck des Gemeinwillens ist; wenn dieses Mittel in einem großen Volk undurchführbar ist oder wenn es selten notwendig ist, weil die Regierung gutwillig ist. Denn die Staatsführer wissen sehr wohl, daß der Gemeinwille immer für die Partei ist, die das öffentliche Interesse am meisten begünstigt, d.h. für die gerechteste. Also braucht man nur gerecht zu sein, um sicher zu sein, dem Gemeinwillen zu folgen.“ (p. 22) #Rousseau #Gemeinwillen #gerecht
Rousseau, Jean-Jacques, Abhandlung über die politische Ökonomie, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 9–57.