Weber: Wertlehre

„[B]ei der nationalökonomischen Grenznutzlehre und bei jeder »subjektiven« Wertlehre steht, wenn man dabei überhaupt auf die »seelischen« Zuständlichkeiten des Individuums zurückgreift, gerade umgekehrt wie beim psychophysischen Grundgesetz, am Anfang nicht ein äußerer »Reiz«, sondern ein »Bedürfnis«, also – wenn wir uns denn einmal »psychologisch« ausdrücken wollen: – ein Komplex von »Empfindungen« und »Gefühlslagen«, »Spannungs«-, »Unlust«- und »Erwartungs-Zuständen« u. dgl. von jeweilig eventuell höchst komplexen Beschaffenheit, kombiniert überdies mit »Erinnerungsbildern«, »Zweckvorstellungen« und, unter Umständen, miteinander kämpfenden »Motiven« verschiedenster Art.“ (p. 397) #Weber #Wertlehre