„Hier muß man sich ins Gedächtnis rufen, daß die Grundlage des Gesellschaftsvertrages das Eigentum ist, und seine erste Bedingung, daß jeder im Genuß dessen gesichert ist, was ihm gehört.“ (p. 47) #Rousseau #Gesellschaftsvertrag #Eigentum
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		theologie-und-philosophie
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