„[Die politische Autorität bei Rousseau] hat ihre Quelle in einer freien Subjektivität – der volonté générale; sie geht vom ‚kollektiven Ich‘ aus, das sich im Zusammenwirken des Willens der Indiviuen, die das Wohl der Allgemeinheit wünschen, konstituiert. […] Die Legitimität der politischen Macht besteht ausschließlich in einem Bewußtseinsakt (aller und jedes einzelnen), der sich am gemeinsamen Vorteil orientiert. Die Formulierung dieser volonté hört auf, legitim zu sein, sobald sie nicht mehr an ihrer Quelle selbst statthat, das heißt, sobald sie ‚Repräsentanten‘, ‚Abgeordneten‘ anvertraut wird.“ (p. 26) #Starobinski #Rousseau #VolontéGénérale