„[I]hre [i.e. die Abgeordneten des dritten Standes] Anwesenheit in Versailles, ihre Forderungen und Verfassungssysteme sind schon der Ausdruck und die Handlung der Volkssouveränität selbst. Deren intellektuelle Wohlbegründetheit zu diskutieren, ist gar nicht mehr die Frage, sondern nur noch ihre praktische Umsetzung. Von dieser Volkssouveränität sind sie bewegt und gelenkt; sie sind nur deren Treuhändler und Vollstrecker. Die von ihnen ausgesprochenen Verordnungen versuchen nicht mehr, die theoretische Wahrheit der Lehre vom allgemeinen Willen zu beweisen: sie selbst sind gewollt von einem schon jetzt souveränen allgemeinen Willen. Dieser ist unbestreitbar in ihnen am Werk.“ (p. 52) #Starobinski #Rousseau #Volkssouveränität #AllgemeinerWille #DerDritteStand
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Starobinski: Das Fest
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„Insbesondere das ländliche Fest bietet den schönen Seelen ein Schauspiel, das die Rückkehr zur ersten Unschuld simuliert.“ (p. 140) #Starobinski #Fest #Rückkehr
Starobinski: Das Fest bei Rousseau
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„Wichtig ist aber auch die Feststellung, daß Rousseau das Bedürfnis empfunden hat, durch das Fest die Ungleichheit zu kompensieren, die er in der Alltagsordnung akzeptiert: er hat keine Ruhe, bevor er nicht die wirkliche Ungleichheit in der Weinseligkeit des Winzerfestes aufgelöst hat. Vom Wein befördert (von dem man maßvoll genossen hat) stiftet eine Gleichheit der Gefühle neue menschliche Beziehungen.“ (p. 149) #Starobinski #Rousseau #Fest #Ungleichheit
Starobinski: Der revolutionäre Terror
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„Die Gewißheit der eigenen Unschuld geht einher mit einer nicht minder unerschütterlichen Gewißheit (man könnte sie verrückt nennen) der Schuld der anderen. Der revolutionäre Terror wird dann gegen vermeintlich Schuldige wüten“. (p. 30) #Starobinski #Schuld #Unschuld #Terror
Starobinski: Volonté générale bei Rousseau
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„[Die politische Autorität bei Rousseau] hat ihre Quelle in einer freien Subjektivität – der volonté générale; sie geht vom ‚kollektiven Ich‘ aus, das sich im Zusammenwirken des Willens der Indiviuen, die das Wohl der Allgemeinheit wünschen, konstituiert. […] Die Legitimität der politischen Macht besteht ausschließlich in einem Bewußtseinsakt (aller und jedes einzelnen), der sich am gemeinsamen Vorteil orientiert. Die Formulierung dieser volonté hört auf, legitim zu sein, sobald sie nicht mehr an ihrer Quelle selbst statthat, das heißt, sobald sie ‚Repräsentanten‘, ‚Abgeordneten‘ anvertraut wird.“ (p. 26) #Starobinski #Rousseau #VolontéGénérale