Rousseau: Legitime und volkstümliche Regierungen

„Der oberste und bedeutendste Grundsatz einer legitimen und volkstümlichen Regierung, d.h. einer Regierung, die das Wohl des Volkes zum Ziel hat, ist wie ich schon gesagt habe, in allem dem Gemeinwillen zu folgen. Aber um ihm zu folgen, muß man ihn kennen und vor allem vom Partikularwillen unterscheiden, indem man mit sich selbst beginnt. Dieser Unterschied ist immer schwer zu machen. Nur die reinste Tugend kann dabei hinreichend helfen. Um das zu wollen, muß man frei sein.“ (p. 18f.) #Rousseau #Regierung