Rousseau: Verbände

„Wenn bei der Beschlußfassung des hinreichend unterrichteten Volkes die Bürger keinerlei Verbindung untereinander hätten, so ergäbe die große Zahl immer den Gemeinwillen, und der Beschluß wäre immer richtig. Wenn sich aber auf Kosten der Gemeinschaft Klüngel und Parteien bilden, dann wird aus dem Willen eines jeden dieser Verbände in bezug auf seine Mitglieder ein Gemeinwille und in bezug auf den Staat ein Sonderwille. Dann kann man sagen, daß es nicht mehr so viele Stimmberechtigte wie Menschen gibt, sondern nur mehr so viele wie Verbände.“ (p. 88) #Rousseau #Verbände