Luhmann: Legitimität der Staatsgewalt

„Obwohl die Legitimität der Staatsgewalt (als Teil ihres Begriffs) automatisch zufällt, ist sie trotzdem Gegenstand kontinuierlicher Bemühung. Sie muß in der Unterscheidung legitim/nicht-legitim behauptet werden. Auf operativer Ebene heißt dies, daß die Staatsgewalt Verletzungen ihrer Regeln nicht gleichmütig geschehen lassen kann, sondern sich zeigen und reagieren muß. Auf semantischer Ebene heißt dies, daß rechtfertigende Gründe (Semantiken, Ideologien) ausgearbeitet werden müssen, die erklären, wofür die legitime Gewalt sich einsetzt. So wird das Legitimieren der Gewalt zu einem Dauergeschäft der Politik, das sich allerdings in wesentlichen Hinsichten auf Selbstverständlichkeiten (Werte) stützen kann.“ (p. 193) #Luhmann #Legitimität #Staatsgewalt

Luhmann, Niklas, Die Politik der Gesellschaft. Frankfurt/M.: Suhrkamp 2002.