„Auch der „Contrat social“ hat seine Echtheitsemphase. Er betont, daß dessen Grundsätze auch aus der Unmittelbarkeit und nicht aus der Reflexion stammten, zwar nicht der Unmittelbarkeit des Gefühls, sondern der praktischen Vernunft, d.h. der Unmittelbarkeit der sittlichen Einsicht. Insofern ist die volonté générale in jedem echten Subjekt qua seiner Subjektivität bereits enthalten und bedarf nur der Freilegung; erst wenn diese innere volonté générale äußerlich geworden ist und damit alle Scheinhaftigkeit der real existierenden Gesellschaft durchbrochen haben wird, wäre sie dann auch real allgemein.“ (p. 35) #Röttgers #ContratSocial #VolontéGénérale