„Denn die Summe von voluntativen Individuen entwickelt sowenig einen Gesamtwillen wie die Addierung von Einzelinteressen ein Gesamtinteresse ergibt. Vielmehr ist die Volonté générale Emanation einer Gesamtheit, Ausdruck des Staatsvolkes, das sich erst in diesem Willen als Staatsvolk konstituiert.“ (p. 136) #Koselleck #VolontéGénérale #Staatsvolk