„[U]nter volonté générale verstand Rousseau den einigen Willen einer politischen Gemeinschaft, der diesem »être moral et collectif« zukommt und nicht mit der Summe der Einzelwillen identisch ist“. (p. 124) #Fetscher #Rousseau #VolontéGénérale
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Fetscher: Volonté générale vs. volonté de tous
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„Genauer gesagt wäre jene Fiktion die Identifikation des Willens der Gemeinschaft (volonté générale) mit dem Willen aller (volonté de tous) oder der Mehrheit der Staatsbürger. […] Freilich schlägt auch Rousseau vor, das Volk (jeden Staatsbürger) zu befragen, um den Gemeinwillen zu ermitteln, aber die bloße Befragung gibt noch keine Garantie für eine richtige Antwort. Wenn das Volk irregeführt ist, kann die Stimme der »volonté générale« verstummen.“ (p. 120) #Fetscher #Rousseau #VolontéGénérale #VolontéDeTous
Fetscher: Der Rousseausche Gemeinwillen ist keine juristische Fiktion
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„Der Rousseausche Gemeinwillen ist keine juristische Fiktion, sondern eine moralisch-metaphysische Wesenheit.“ (p. 120) #Fetscher #Rousseau #Gemeinwille
Fetscher: Die republikanische Verfassung
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„Das Geheimnis der Freiheit der republikanischen Verfassung besteht darin, daß jedermann zugleich Souverän und Untertanoder citoyen und sujet ist.“ (p. 112) #Fetscher #Freiheit #Verfassung #Souverän #Untertan #citoyen #sujet
Fetscher: Gesellschaftsvertrag
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„Der Hobbesche Gesellschafts-(Unterwerfungs-)vertrag hat einen absoluten Rechtsverzicht der Einzelnen zum Inhalt, der Rousseausche eine moralische Selbstverpflichtung.“ (p. 109) #Fetscher #Hobbes #Rousseau #Gesellschaftsvertrag