Rousseau: Gemeinschaft

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„Richtig verstanden, lassen sich diese Bedingungen auf eine einzige zurückführen: die vollständige Überäußerung eines jeden Mitglieds mit all seinen Rechten an die Gemeinschaft. Wenn sich nämlich erstens jeder ganz übereignet, ist die Bedingung für alle gleich; niemand hat ein Interesse, sie für die anderen drückend zu machen.“ (p. 73) #Rousseau #Gemeinschaft

Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.

Rousseau: Stimmenmehrheit

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„Das Gesetz der Stimmenmehrheit ist selber eine Übereinkunft und setzt wenigstens eine einmalige Einstimmigkeit voraus.“ (p. 72) #Rousseau #Stimmenmehrheit #Übereinkunft #Einstimmigkeit

Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.

Rousseau: Volksabstimmung

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„Weil, nach dem Urvertrag, nur der Gemeinwille die einzelnen verpflichtet und man erst sicher weiß, ob ein Einzelwille mit dem Gemeinwillen übereinstimmt, wenn man ihn der freien Volksabstimmung unterworfen hat.“ (p. 102) #Rousseau #Urvertrag #Gemeinwille #Einzelwille #Volksabstimmung

Fetscher: Volonté générale vs. volonté de tous

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„Genauer gesagt wäre jene Fiktion die Identifikation des Willens der Gemeinschaft (volonté générale) mit dem Willen aller (volonté de tous) oder der Mehrheit der Staatsbürger. […] Freilich schlägt auch Rousseau vor, das Volk (jeden Staatsbürger) zu befragen, um den Gemeinwillen zu ermitteln, aber die bloße Befragung gibt noch keine Garantie für eine richtige Antwort. Wenn das Volk irregeführt ist, kann die Stimme der »volonté générale« verstummen.“ (p. 120) #Fetscher #Rousseau #VolontéGénérale #VolontéDeTous