Starobinski: Die Autorität bei Rousseau

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„Rousseau weigert sich in jedem Fall, sich einer äußeren Autorität zu beugen. Er gibt alle Autorität ausschließlich einer Stimme, die der Mensch in sich selbst wahrnimmt“. (p. 25) #Starobinski #Rousseau #Autorität

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Fetscher: Gesellschaftsvertrag

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„Der Hobbesche Gesellschafts-(Unterwerfungs-)vertrag hat einen absoluten Rechtsverzicht der Einzelnen zum Inhalt, der Rousseausche eine moralische Selbstverpflichtung.“ (p. 109) #Fetscher #Hobbes #Rousseau #Gesellschaftsvertrag

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Fetscher: Freiheit bei Rousseau

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„In der Freiheit erblickt Rousseau jetzt ganz eindeutig die differentia specifica des Menschen gegenüber dem Tier […]. Die Freiheit ist aber auch die Voraussetzung für die Moralität der menschlichen Handlungen.“ (p. 104) #Fetscher #Rousseau #Freiheit #Moralität

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Rousseau: Regierung

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„Was ist also die Regierung? Eine Zwischenkörperschaft, die die gegenseitige Verbindung zwischen den Untertanen und dem Souverän herstellt, und die mit dem Vollzug der Gesetze und der Aufrechterhaltung der bürgerlichen und politischen Freiheit beauftragt ist.

Die Mitglieder dieser Körperschaft heißen Minister (magistrats) oder Könige (rois), d.h. Gouverneure. Die ganze Körperschaft trägt den Namen Fürst [i.e. prince].“ (p. 118) #Rousseau #Regierung

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Koselleck: Totale Demokratie

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„[D]as gemeinsame Ziel aller ist die Wahrheit, und der wahre Souverän im geistigen Streit ist die Kritik, die ein jeder übt und der sich jeder unterwirft. Gnadenlos waltet die Souveränität, an der jeder partizipiert. Die totale Demokratie, die Rousseau ein halbes Jahrhundert später konzipieren sollte, ist die auf den Staat ausgeweitete Gelehrtenrepublik des Bayle“ (p. 91) #Koselleck #Rousseau #Bayle #TotaleDemokratie

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