Nancy: La volonté générale

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„[L]a difficulté de la volonté générale est donc celle de Dieu“. (p. 17f.) #Nancy #VolontéGénérale #Dieu

Nancy, Jean-Luc, Politique et au-delà. Entretiens avec Philip Armstrong et Jason E. Smith. Paris: Éditions Galilée 2011. 53 S., ISBN 978-2-7186-0845-7.

Fetscher: Volonté générale bei Rousseau

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„[U]nter volonté générale verstand Rousseau den einigen Willen einer politischen Gemeinschaft, der diesem »être moral et collectif« zukommt und nicht mit der Summe der Einzelwillen identisch ist“. (p. 124) #Fetscher #Rousseau #VolontéGénérale

Fetscher, Iring, Rousseaus politische Philosophie. Zur Geschichte des demokratischen Freiheitsbegriffs. Frankfurt/M.: Suhrkamp Verlag 31975.

Fetscher: Volonté générale vs. volonté de tous

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„Genauer gesagt wäre jene Fiktion die Identifikation des Willens der Gemeinschaft (volonté générale) mit dem Willen aller (volonté de tous) oder der Mehrheit der Staatsbürger. […] Freilich schlägt auch Rousseau vor, das Volk (jeden Staatsbürger) zu befragen, um den Gemeinwillen zu ermitteln, aber die bloße Befragung gibt noch keine Garantie für eine richtige Antwort. Wenn das Volk irregeführt ist, kann die Stimme der »volonté générale« verstummen.“ (p. 120) #Fetscher #Rousseau #VolontéGénérale #VolontéDeTous

Starobinski: Volonté générale bei Rousseau

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„[Die politische Autorität bei Rousseau] hat ihre Quelle in einer freien Subjektivität – der volonté générale; sie geht vom ‚kollektiven Ich‘ aus, das sich im Zusammenwirken des Willens der Indiviuen, die das Wohl der Allgemeinheit wünschen, konstituiert. […] Die Legitimität der politischen Macht besteht ausschließlich in einem Bewußtseinsakt (aller und jedes einzelnen), der sich am gemeinsamen Vorteil orientiert. Die Formulierung dieser volonté hört auf, legitim zu sein, sobald sie nicht mehr an ihrer Quelle selbst statthat, das heißt, sobald sie ‚Repräsentanten‘, ‚Abgeordneten‘ anvertraut wird.“ (p. 26) #Starobinski #Rousseau #VolontéGénérale

Koselleck: Volonté générale

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„Denn die Summe von voluntativen Individuen entwickelt sowenig einen Gesamtwillen wie die Addierung von Einzelinteressen ein Gesamtinteresse ergibt. Vielmehr ist die Volonté générale Emanation einer Gesamtheit, Ausdruck des Staatsvolkes, das sich erst in diesem Willen als Staatsvolk konstituiert.“ (p. 136) #Koselleck #VolontéGénérale #Staatsvolk