Weber: Soziale Beziehung

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„Eine soziale Beziehung (gleichviel ob Vergemeinschaftung oder Vergesellschaftung) soll nach außen ‚offen‘ heißen, wenn und insoweit die Teilnahme an dem an ihrem Sinngehalt orientierten gegenseitigen sozialen Handeln, welches sie konstituiert, nach ihren geltenden Ordnungen niemand verwehrt wird, der dazu tatsächlich in der Lage und geneigt ist.“ (p. 23) #Weber #SozialeBeziehung

Weber: Soziales Handeln

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„»Soziales« Handeln aber soll ein solches Handeln heißen, welches seinem von dem oder den Handenden gemeinten Sinn nach auf das Verhalten anderer bezogen wird und daran in seinem Ablauf orientiert ist.“ (p. 1) #Weber #SozialesHandeln

Weber: Freiheitliche Ordnung

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„[D]ie stolzen Traditionen politisch reifer und der Feigheit unzugänglicher Völker haben sich dann immer und überall darin bewährt, daß sie ihren kühlen Kopf behielten, zwar die Gewalt durch Gewalt niederschlugen, dann jedoch rein sachlich die in dem Ausbruch sich äußernden Spannungen zu lösen suchten, vor allem aber sofort die Garantien der freiheitlichen Ordnung wieder herstellten und in der Art ihrer politischen Entschließungen sich überhaupt durch derartiges nicht beirren ließen.“ (p. 868) #Weber #FreiheitlicheOrdnung

Weber: Handeln

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„»Handeln« soll dabei ein menschliches Verhalten (einerlei ob äußeres oder innerliches Tun, Unterlassen oder Dulden) heißen, wenn und insofern als der oder die Handelnden mit ihm einen subjektiven Sinn verbinden.“ (p. 1) #Weber #Handeln