Rousseau: Zwang zum Gemeinwillen

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„Wer dem Gemeinwillen den Gehorsam verweigert, muß durch den ganzen Körper dazu gezwungen werden. Das heißt nichts anderes, als daß man ihn dazu zwingt, frei zu sein. Die Hingabe eines jeden Staatsbürgers an das Vaterland ist die Bedingung, die den Bürger vor jeder persönlichen Abhängigkeit beschützt.“ (p. 77f.) #Rousseau #Gemeinwillen #Körper #Zwang

Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.

Rousseau: L’agriculture

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„Le seul moyen de maintenir un Etat dans l’indépendance des autres est l’agriculture.“ (p. 405) #Rousseau #indépendance #agriculture

Rousseau, Jean-Jacques, Considérations sur le gouvernement de Pologne, in: Collection complète des œuvres de J. J. Rousseau. Citoyen de Geneve; Bd. 1. Genf 1782, 415–540.

Rousseau: Vergesellschaftung als Verpflichtung

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„Aus der obigen Formulierung ersieht man, daß der Akt der Vergesellschaftung eine wechselseitige Verpflichtung zwischen dem Gemeinwesen und dem einzelnen beinhaltet, und daß jedes Individuum, das gewissermaßen mit sich selbst einen Vertrag schließt“. (p. 75f.) #Rousseau #Vergesellschaftung #Verpflichtung #Gemeinwesen #Individuum #Vertrag

Rousseau, Jean-Jacques, Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 59–208.

Rousseau: Die absoluteste Autorität

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„Wenn es gut ist, die Menschen so zu nehmen, wie sie sind, dann ist es viel besser, wenn man sie so macht, wie man sie braucht. Die absoluteste Autorität ist jene, die den Menschen völlig durchdringt und sich nicht weniger auf seinen Willen wie auf seine Handlungen auswirkt. Sicher ist, daß die Völker auf Dauer das sind, was die Regierung aus ihnen gemacht hat.“ (p. 23) #Rousseau #Autorität

Rousseau, Jean-Jacques, Abhandlung über die politische Ökonomie, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 9–57.

Rousseau: Gemeinwillen

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„Man braucht sie [i. e. die ganze Nation] um so weniger zusammenzurufen, wenn es nicht sicher ist, daß ihr Beschluß auch der Ausdruck des Gemeinwillens ist; wenn dieses Mittel in einem großen Volk undurchführbar ist oder wenn es selten notwendig ist, weil die Regierung gutwillig ist. Denn die Staatsführer wissen sehr wohl, daß der Gemeinwille immer für die Partei ist, die das öffentliche Interesse am meisten begünstigt, d.h. für die gerechteste. Also braucht man nur gerecht zu sein, um sicher zu sein, dem Gemeinwillen zu folgen.“ (p. 22) #Rousseau #Gemeinwillen #gerecht

Rousseau, Jean-Jacques, Abhandlung über die politische Ökonomie, in: Politische Schriften; Bd. 1. Paderborn: Ferdinand Schöningh 1977, 9–57.